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1.3. Wichtige Hinweise

SEPA Lastschriftmandat
Drucken Sie das Formular zur Erteilung des Lastschriftmandates aus und senden es unterschrieben an
uns zurück. Alternativ erhalten Sie das Formular „Verpflegungsauftrag“ mit Lastschriftauftrag auch im Schulsekretariat.
 
Bitte senden Sie dieses vollständig ausgefüllt bis zum angegebenen Termin an uns zurück, um eine Teilnahme an der Mittagsverpflegung zu sichern:
 
MenüPartner
Kundencenter
Alte Rhinstr. 4
12681 Berlin
 
Nach Eingang des SEPA Lastschriftmandats
bei Menüpartner erhalten Sie per Post die Auftragsbestätigung mit Kundennummer– bitte prüfen Sie Ihre persönlichen Angaben und teilen Sie uns etwaige Änderungen/Korrekturen unter Angabe Ihrer Kundennummer umgehend mit.
 
Sicherheitsleistung
Sofern mit dem Rechtsträger eine einmalige Sicherheitsleistung in Höhe von 30,00 Euro pro Essenteilnehmer vereinbart wurde:
Sie erhalten den Überweisungsschein für die einmalige Sicherheitsleistung gemäß Punkt 5 der
Auftragsbedingungen. Bitte überweisen Sie den Betrag vor Verpflegungsbeginn!
 
Den Betrag erhalten Sie nach Auftragsende zurück.
 
Dauerbestellungen
Sofern für Ihre Einrichtung (Kita/Schule) die Möglichkeit von Dauerbestellungen vereinbart wurde:
•     Ihre Bestellung wird als Dauerbestellung ab Auftragsbeginn für alle Schultage bzw. Verpflegungstage angelegt, so dass Ihr Kind lediglich für die Tage abgemeldet werden muss, an denen es nicht an der Verpflegung teilnehmen wird, z. B. bei Krankheit, Urlaub.
•     Dauerbestellungen sind nur für die regulären Schultage bzw. bei Horteinrichtungen und Kitas für die regulären Verpflegungstage aktiv. Für Tage außerhalb dieser Zeiträume muss die Verpflegung durch Sie explizit bestellt werden. Darüber hinaus sind die Hinweise in der Elterninformation von Menüpartner zu beachten.
 
Sonderkost
Liegt für Ihr Kind ein ärztliches Attest vor, das eine Sonderkost erforderlich macht, senden Sie uns dieses bitte zusammen mit dem Verpflegungsauftrag bzw. dem Lastschriftformular. Unser Betriebsleiter wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
 
Zahlung und Ermäßigungen
Sollten Sie Anspruch auf Ermäßigung des Essenpreises haben, so sind Sie verpflichtet, den
Bewilligungsbescheid/Gutschein im Original oder die Bildungskarte/den Berlinpass in Kopie an Menüpartner zu senden.
 
Eine rückwirkende Abrechnung der Ansprüche sowie eine Verrechnung bereits bestellter Verpflegungen sind nur für den Monat der Einsendung/Abgabe möglich.
 
 
Das Benutzerhandbuch wurde mit Dr.Explain erstellt